WICHTIGE INFO

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der ALLEHERZEN GmbH
Stand: 02. Februar 2024

§ 1 Allgemeines
Folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil aller Verträge (in schriftlicher sowie elektronischer Form) mit der ALLEHERZEN GmbH, Alwinenstraße 3, 65189 Wiesbaden, Deutschland (nachfolgend: ALLEHERZEN). Abweichende AGBs der nationalen und internationalen Vertragspartner werden nicht Vertragsbestandteil. Nebenabreden und sonstige Abweichungen von Verträgen, Lizenzbedingungen bzw. von diesen AGB bedürfen der Schriftform. Mündliche Aussagen sind grundsätzlich nicht bindend.

§ 2 Angebot
Alle Angebote verstehen sich – soweit nicht anders vermerkt – freibleibend und unverbindlich. Alle Preise gelten netto zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer.

§ 3 Auftragserteilung
Die Auftragserteilung muss in schriftlicher Form oder per Email erfolgen. Bestellungen des Auftraggebers werden von ALLEHERZEN durch schriftliche Auftragsbestätigung per Email oder Briefpost angenommen. Internet-Bestellungen (durch E- Mail/Formularversand) sind auch ohne Unterschrift für den Auftraggeber bindend.

§ 4 Zahlungsbedingungen
Alle beauftragten Leistungen und Budgets gelten als verbindlich gekauft und sind nicht stornierbar. Nicht abgerufene Leistungen und Budgets werden nach Ablauf von 12 Monaten nach Buchung vollständig berechnet. Terminverschiebungen sind abhängig von Verfügbarkeiten bis maximal 15 Arbeitstage vor dem ersten Leistungsbeginn möglich und müssen schriftlich vereinbart und von ALLEHERZEN bestätigt werden. Bei kurzfristigeren Terminverschiebungen wird das jeweilige Leistungsbudget vollständig zzgl. nicht stornierbarer Reisekosten und externer Umbuchungsgebühren zur Abrechnung fällig.
Wir berechnen für alle Projekte 50% Vorauskasse mit Fälligkeit bei Angebotsannahme sowie weitere 50% bei Lieferung des Angebotsgegenstandes. Bei längerfristig laufenden Projekten können auch monatliche Abschlagszahlungen oder Meilensteinabrechnungen individuell vereinbart werden. Bei Einkäufen und Beauftragungen von Dritten im Kundenauftrag berechnet ALLEHERZEN an den Kunden zusätzliche 15% des Nettoauftragswerts als Handlingfee. Soweit nicht anders vereinbart, sind alle Rechnungen sofort, spätestens aber 14 Tage nach Rechnungserhalt vollständig und ohne Abzug zu bezahlen. Bei Überschreitung der Zahlungsfristen ist ALLEHERZEN berechtigt, die gesetzlich festgesetzten Verzugszinsen zu erheben.

§ 5 Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Ware und alle damit verbundenen Rechte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Preises Eigentum von ALLEHERZEN. Bis zu diesem Zeitpunkt unterliegt der Verkäufer einem Verfügungsverbot hinsichtlich der Ware, die Vertragsgegenstand geworden ist.

§ 6 Urheber- und Nutzungsrecht / Copyright
Das Urheberrecht für veröffentlichte, von ALLEHERZEN erstellte Objekte (Internetseiten, Gestaltungen, Grafiken, Fotos etc.) verbleibt allein bei ALLEHERZEN. Der Auftraggeber erhält mit der vollständigen Bezahlung, wenn nicht anders vereinbart, die Nutzungsrechte für die erstellten Objekte. Eine Vervielfältigung oder Verwendung solcher Objekte in anderen elektronischen oder gedruckten Publikationen, insbesondere auf anderen Internetseiten, ist ohne ausdrückliche Zustimmung von ALLEHERZEN nicht gestattet.
Das umfassende Urheberrecht mit allen Befugnissen nach den §12 bis §27 UrhG an allen im Rahmen der Vertragsanbahnung und – einschließlich Gewährleistung und Wartung erstellten Unterlagen, Informationen und Vertragsgegenstände steht ausschließlich ALLEHERZEN zu, es sei denn, es ist schriftlich anders vereinbart. ALLEHERZEN überlässt dem Kunden an den Vertragsgegenständen ein einfaches und – soweit nicht schriftlich individuell anders vereinbart – nicht ausschließliches Nutzungsrecht nach §31 II UrhG. Die Nutzung darf nur für Unternehmenszwecke, nicht für Zwecke Dritter, erfolgen. Gelieferte Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche (schriftliche) Einwilligung von ALLEHERZEN weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung – auch in und von Teilen – ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt ALLEHERZEN, eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten, vereinbarten Vergütung zu verlangen. Ist eine solche Vergütung nicht vereinbart, gilt die nach dem Tarifvertrag für Design-Leistungen SDSt/AGD (neueste Fassung) übliche Vergütung als vereinbart.
ALLEHERZEN hat – soweit nicht individuell und schriftlich anders vereinbart – das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken und in Veröffentlichungen über das Produkt als dessen Urheber genannt zu werden. Zusätzlich behält sich ALLEHERZEN die Nennung des Kunden, des Auftrags oder des Werkstücks im Rahmen eigener Referenzen und Marketingaktivitäten vor. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt zum Schadensersatz. Ohne Nachweis kann ALLEHERZEN 100% der vereinbarten beziehungsweise nach dem Tarifvertrag für Design-Leistungen SDSt/AGD (neueste Fassung) üblichen Vergütung neben dieser als Schadensersatz verlangen. Vorschläge und Weisungen des Auftraggebers oder seiner Mitarbeiter und Beauftragten haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht.
Die Herausgabe offener Dateien ist kein Vertragsbestandteil, es sei denn, sie ist als Vertragsbestandteil explizit und schriftlich vereinbart. Sollte die Herausgabe offener Daten gewünscht werden, so kann diese ggfs. in einem separaten Vertrag und gegen eine Gebühr in zu verhandelnder Höhe vereinbart werden. Mit der Herausgabe der offenen Daten erlöschen die Gewährleistungspflichten und die Sachmangelhaftung von ALLEHERZEN für sämtliche übergebenen Dokumente. Von ALLEHERZEN lizensierte Bildrechte, Schriften oder sonstige verwendete Komponenten, die die Rechte Dritter betreffen, werden bei der Herausgabe offener Daten nicht mitübertragen. Für die lizenzrechtlich einwandfreie Nutzung, muss der Empfänger der offenen Daten ggfs. benötigte Lizenzen selbst und auf eigene Rechnung erwerben.

§ 7 Vorgaben des Kunden / Pflichtenheft
Wünsche und Vorgaben des Kunden, die bei der Herstellung des Vertragsgegenstandes berücksichtigt werden sollen, bedürfen stets der Schriftform. Gegebenenfalls wird der Leistungsumfang durch Zusatzaufträge bei angemessener Vergütung erweitert. Zusatzaufträge sollen schriftlich geschlossen werden.

§ 8 Lieferfristen
Liefertermine bedürfen der Vereinbarung. Für die Dauer der Prüfung von Entwürfen, Demos, Testversionen etc. durch den Auftraggeber ist die Lieferzeit jeweils unterbrochen. Die Unterbrechung wird vom Tage der Benachrichtigung des Auftraggebers bis zum Tage des Eintreffens seiner Stellungnahme gerechnet. Verlangt der Auftraggeber nach Auftragserteilung Änderungen des Auftrags, welche die Anfertigungsdauer beeinflussen, so verlängert sich die Lieferzeit entsprechend. Bei Lieferungsverzug ist der Auftraggeber in jedem Falle erst nach Stellung einer angemessenen Nachfrist von mindestens zwei Wochen zur Ausübung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte berechtigt.

§ 9 Korrekturen / Abnahme / Beanstandungen
Korrekturen und Änderungen, soweit sie 10% der reinen Entwicklungskosten nicht überschreiten, sind in den pauschalen Angebotspreisen enthalten. Bei Überschreitung wird ALLEHERZEN den Kunden im Voraus informieren und weiteres Vorgehen mit ihm abstimmen. Änderungsverlangen bedürfen der Schriftform. Für mündlich oder fernmündlich aufgegebene Änderungen kann keine Haftung übernommen werden. Korrekturen, die Designänderungen nach sich ziehen und nach dem Abschluss der Gestaltungsphase und der Freigabe durch den Kunden gewüünscht werden, werden nach Stunden und für die dafür benötigte Arbeitsleistung berechnet.
Die Abnahme erfolgt schriftlich oder per Email durch einen Freigabevermerk. Geht in einer Frist von 14 Tagen nach Übergabe der Projektergebnisse keine detaillierte schriftliche Mängelrüge ein, so gelten die abgelieferten Projektergebnisse als abgenommen bzw. freigegeben. Urlaubszeiten unterbrechen diese Regelungen nicht. Sie sind von beiden Seiten rechtzeitig anzukündigen. Als rechtzeitig gilt eine Vorlaufzeit von zwei Wochen. Eventuelle Beanstandungen haben unverzüglich nach Empfang der Arbeitsergebnisse zu erfolgen.

§ 10 Darstellung von Webinhalten
Der Anwender/Betrachter hat im Browser (Betrachtungssoftware für Internetseiten) individuelle Einstellmöglichkeiten, die die Darstellungsweise der Seiten verändern können. Die verschiedenen Browser interpretieren den Quellcode zum Teil ebenfalls unterschiedlich, was zu unterschiedlichen Darstellungsarten führen kann. ALLEHERZEN übernimmt deshalb keine Garantie oder Gewähr dafür, dass die HTML-Dokumente mit allen Browsern völlig identisch dargestellt werden.

§ 11 Suchmaschinen
Einträge in Suchmaschinen werden in unmittelbarer Absprache mit dem Kunden/Auftraggeber vorgenommen. Es kann jedoch keine Garantie oder Gewähr für eine wunschgemäße Eintragung in die Suchdienste übernommen werden.

§ 12 Medienerstellung
Der Auftraggeber hat die gelieferte Ware sowie der zur Korrektur übersendeten Vor- und Zwischenzeugnisse in jedem Fall zu prüfen. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Druckreiferklärung auf den Auftraggeber über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in dem sich an die Druckreiferklärung anschließenden Fertigungsvorgang entstanden sind oder erkannt werden konnten. Das gleiche gilt für alle sonstigen Freigabeerklärungen des Auftraggebers.

§ 13 Haftungsausschlüsse
ALLEHERZEN übernimmt keine Haftung für die Inhalte der zur Verfügung gestellten Materialien. Der Auftraggeber hat die überlassenen Materialien auf ihre inhaltliche Korrektheit sorgfältig zu überprüfen und haftet voll und ausschließlich für eventuelle Ansprüche aus Urheberrechtsverletzungen an den Rechten Dritter. ALLEHERZEN haftet im Bereich Webhosting ausdrücklich nicht für Schäden durch Dritte oder höhere Gewalt (Serverausfall, Hackerangriff, Betriebsausfall oder Streik) beim Hostingprovider.

§ 14 Gewährleistung
Alle Angaben über Eignung, Verarbeitung und Anwendung der Produkte, technische Beratung und sonstige Angaben erfolgen nach bestem Wissen, befreien den Käufer jedoch nicht von eigenen Prüfungen und Tests.
Der Käufer hat die gelieferte Ware – soweit zumutbar auch durch eine Probeverarbeitung – bei Eingang auf Mängel bezüglich Beschaffenheit und Einsatzzweck hin unverzüglich zu untersuchen, andernfalls gilt die Ware als genehmigt. Beanstandungen werden nur berücksichtigt, wenn sie innerhalb von acht Tagen nach Erhalt der Ware – bei verborgenen Mängeln nach ihrer Entdeckung, spätestens jedoch sechs Monate nach Erhalt der Ware – schriftlich unter Beifügung von Belegen erhoben werden.
Die Gewährleistungsverpflichtung beschränkt sich nach Wahl durch ALLEHERZEN auf Ersatzlieferung, Wandlung, Minderung oder Nachbesserung. Beanstandete Ware darf nur mit ausdrücklichem Einverständnis zurückgesandt werden.

§ 15 Datensicherheit
Der Auftraggeber spricht ALLEHERZEN von sämtlichen Ansprüchen Dritter hinsichtlich der überlassenen Daten frei. Soweit Daten an ALLEHERZEN – gleich in welcher Form – übermittelt werden, stellt der Kunde Sicherheitskopien her. Kunden von ALLEHERZEN erklären sich damit einverstanden, dass persönliche Daten elektronisch gespeichert und im Rahmen der Auftragsbearbeitung verwertet werden.

§ 16 Abtretung
Der Kunde darf Ansprüche aus diesem Vertrag nicht an Dritte abtreten.

§ 17 Salvatorische Klausel
Bei Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestandteile bleibt der Vertrag im Übrigen bestehen. Die Vertragsparteien sind in diesem Falle verpflichtet, bezüglich der unwirksamen Teile Regelungen zu treffen, die dem wirtschaftlich gewollten Ergebnis am nächsten kommen.

§ 18 Gerichtsstand
Gerichtsstand für beide Vertragspartner ist Wiesbaden.